Allgemeine Geschäftsbedingungen der Astrid Badina Stiftung (AGBs)

 § 1 Geltung der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) sind speziell für den Verkauf von Publikationen über das Medium Internet erstellt worden und gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Astrid Badina Stiftung
und unseren Kunden, unabhängig ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt. (Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, deren Geschäftsbeziehungen mit uns keiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Alle natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften sind Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, wenn sie bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.)

Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen.  Änderungen bezüglich dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig in elektronischer sowie schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Bei einer Änderung der AGB während eines laufenden Auftrags gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen alten Bestimmungen weiter.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote und Beschreibungen, die die Astrid Badina Stiftung in ihrem Onlineangebot, in Anzeigen, Prospekten oder Verkaufsräumen wiedergibt, stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Diese Angebote sind Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
  2. Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen.
  3. Aufträge sind - auch bezüglich Preisangaben - verbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch die Astrid Badina Stiftung.
  4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Astrid Badina Stiftung diese schriftlich bestätigt.
  5. Kann die Astrid Badina Stiftung das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Astrid Badina Stiftung.

§ 4 Lieferung, Lieferzeiten

  1. Sofern Teillieferungen durchgeführt werden, übernimmt die Astrid Badina Stiftung die zusätzlichen Portokosten.
  2. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Astrid Badina Stiftung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden der Astrid Badina Stiftung nicht rechtzeitig versandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
  3. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde umgehend informiert.
  4. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs. (2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei der Astrid Badina Stiftung ein. Kommt die Astrid Badina Stiftung mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  5. Nach Ablauf einer der Astrid Badina Stiftung bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf versandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort ist Konstanz.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Astrid Badina Stiftung verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  3. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

§ 6 Gewährleistung

  1. Die Astrid Badina Stiftung ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
  2. Die Astrid Badina Stiftung wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen.
  3. Kommt die Astrid Badina Stiftung einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 24 (vierundzwanzig) Monaten seit Auslieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Bei Bestellungen von Kunden, die gemäß § 14 BGB Unternehmer sind, ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt.
  5. Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von §7 begrenzt.
  6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.
  7. Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muss bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware der Astrid Badina Stiftung übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die Gewährleistungsfrist und -garantie. Die Verpackung ist deshalb zwingend erforderlich, weil die Astrid Badina Stiftung sonst selbst die beanstandete Ware bei ihrem Lieferanten nicht reklamieren kann.

§ 7 Haftungsbegrenzung

  1. Die Astrid Badina Stiftung haftet ausschließlich für Schäden, wenn deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  2. Für Schäden welcher Art auch immer sowie direkte und indirekte Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, auch wenn dies durch einen Defekt oder Mangel an der Ware oder Dienstleistung verursacht wurde.
  3. Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Astrid Badina Stiftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Astrid Badina Stiftung.
  5. Soweit die Astrid Badina Stiftung nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Astrid Badina Stiftung aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich die Astrid Badina Stiftung das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Astrid Badina Stiftung berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Astrid Badina Stiftung liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

§ 9   Widerrufs-Belehrung für Verbraucher

Für Kunden, die Verbraucher im Sinne der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften sind und mit denen ausschließlich unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln ein Vertrag geschlossen wurde, gilt Folgendes:

 

 9.1   Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Astrid Badina Stiftung

Altmannstr.6

78462 Konstanz

                    

  

9.2   Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie es dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

 

Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Astrid Badina Stiftung  zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für die Astrid Badina Stiftung mit deren Empfang.

 

9.3   Ausschluss oder vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechtes

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung oder mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

 

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde; zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind; zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Astrid Badina Stiftung und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
  2. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Konstanz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.